Geld sparen durch den Widerruf von Darlehnsverträgen

Wer ein Darlehnsvertrag nach dem 10.06.2010 abgeschlossen hat, um zum Beispiel einen Hausbau zu finanzieren, kann laut des aktuellem Urteils des Europäischen Gerichtshof (Az. C 66/19) immer noch den „Widerrufsjoker“ ziehen.

Ältere Kreditverträge sind aufgrund hoher Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigungen teils sehr ungünstig. Die Zinsentwicklung der letzten Jahre führte dazu, das neuere Verträge sehr viel bessere Konditionen bieten können. Der Widerruf von alten Verträgen ist eine sehr gute Methode, über die Modalitäten neu zu verhandeln.

Der EUGH stellte in seinem Urteil vom 26. März 2020 klar, dass in Verbraucherkreditverträgen – und damit auch Immobilienkreditverträgen – in klarer und prägnanter Form alle wichtigen Informationen und Modalitäten zur Berechnung der Widerrufsfrist angeben werden müssen. Es reicht nicht mehr aus, dass in den Vertragsunterlagen lediglich auf eine nationale Vorschrift verwiesen wird, die selbst auf weitere Rechtsvorschriften verweist. Dem Verbraucher wird es dadurch, so das Gericht, erschwert, den Beginn und Lauf der Frist zu berechnen. Dies ist nicht verbraucherfreundlich und erlaubt es, entsprechende Verträge zu widerrufen. Auch weitere Formalien, die nicht selten fehlen, werden vom Gericht als unbedingt notwendig benannt, weshalb sich eine Prüfung älterer Verträge lohnt.

Vor allem wurde in dieser Zeit ein Muster für Widerrufsbelehrungen durch die Kreditinstitute verwendet, welches derartige Fehler aufweist. Dadurch ist eine hohe Anzahl an Verträgen betroffen.

Und der Widerruf kann sich in finanzieller Hinsicht lohnen. Zum einen kann der Vertrag beendet werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung greift. Das macht Sinn, wenn man den Kredit vollständig ablösen will, um beispielsweise den Weiterverkauf voran zu treiben. Durch den Widerruf ist es möglich, Kredite ohne „Bestrafung“ abzulösen, auch wenn eine Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart wurde. Auch die Rückforderung derselben kann möglich sein. Zum anderen kann man neue Verträge mit einem deutlich besseren Zinssatz abschließen und so hunderte Euro pro Jahr sparen.
Vorsichtige Schätzungen gehen davon aus, dass mehr als die Hälfte aller Verbraucherkreditverträge betroffen sind. Es ist Zeit, sich rechtlich über die eigenen Möglichkeiten zu informieren.

Jan Wehrmann
Rechtsanwalt

Termin vereinbaren

Krane Paschen GbR
Rechtsanwälte in Nauen und Neuruppin