KRANE PASCHEN
Rechtsanwälte | Fachanwälte
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Kanzlei Nauen
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Gerne können Sie uns Ihre Anliegen auch schriftlich oder per Mail mitteilen. Die zur Bearbeitung Ihres Falles erforderlichen Unterlagen werfen Sie bitte in unseren Briefkasten oder übermitteln Sie per Mail oder Post. Die Kontaktdaten lauten folgt:
Kanzlei Nauen
Graf-Arco-Straße 1f | 14641 Nauen
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Kanzlei Neuruppin
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht
Spezialgebiete der Kanzlei
Wir vertreten Sie in allen rechtlichen Fragen im Arbeitsrecht. Sollten Sie als Angestellter oder Arbeitnehmer eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, so kann diese grundsätzlich nur innerhalb einer Frist von drei Wochen mit der Kündigungsschutzklage angegriffen werden. Auch Vergütungsansprüche oder offene Lohnansprüche machen wir gerne für Sie geltend. Ebenso werden wir für Sie tätig, falls Ihnen Ihr Urlaub nicht gewährt wurde oder Urlaubsabgeltungsansprüche durch Ihren Arbeitgeber noch zu erfüllen sind. Auch Ansprüche auf Mehrarbeitsvergütung (Überstundenvergütung) setzen wir bestmöglich durch. Hierbei ist es ratsam, die Überstunden genauestens zu dokumentieren, um die Chancen in der rechtlichen Durchsetzung zu verbessern. Sofern Sie Vergütung nach einer zu niedrigen Vergütungsgruppe Ihres Tarifvertrages erhalten, können wir Ansprüche auf Höhergruppierung für Sie geltend machen. Dies gilt insbesondere auch für Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst. Besondere Schutzrechte für Arbeitnehmer bestehen bei Schwangerschaft, im Mutterschutz oder falls eine Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bei Ihnen vorliegt. Hierzu beraten und vertreten wir Sie im Bedarfsfalle kompetent und interessengerecht.
In unserer Kanzlei in Nauen oder Neuruppin:
> Rechtsanwalt Volker Krane
Als Arbeitgeber sind Sie auf optimale Arbeitsverträge dringend angewiesen. Wir unterstützen Sie mit individuell ausgearbeiteten Verträgen, die Ihren Bedürfnissen entsprechen und im Streitfall idealen Schutz bieten. Rückzahlungsklauseln für Fortbildungsvereinbarungen, Schadensersatzansprüche im Arbeitsverhältnis oder Vertragsstrafeansprüche müssen im rechtlich zulässigen Rahmen und in Ihrem Arbeitgeberinteresse geregelt werden, um eine optimale Ausgangslage zu haben. In Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern gilt das Kündigungsschutzgesetz. Danach sind Kündigungen nur aus betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen möglich. Die Kriterien hierfür sind streng und können im Einzelfall vom Arbeitgeber ohne fachliche Unterstützung in der Regel nicht zutreffend eingeschätzt werden. Wir vertreten Sie in der Durchführung des Arbeitsverhältnisses ebenso, wie bei dessen Beendigung. Hierzu gehört auch die interessensgerechte Ausgestaltung von Aufhebungsverträgen. Von hoher Bedeutung ist ferner die zutreffende Verfolgung von Fehlverhalten durch Abmahnungen und anderen disziplinarischen Maßnahmen im Arbeitsverhältnis bis hin zur verhaltensbedingten Kündigung. Auch hier beraten und vertreten wir Sie gern.
In unserer Kanzlei in Nauen oder Neuruppin:
> Rechtsanwalt Volker Krane
Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen,
Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung,
Steuerverkürzung
Das Risiko, als verantwortlicher Geschäftsführer oder Unternehmer strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt zu sein, ist aufgrund der vielfältigen und komplizierten Pflichtenlage nie auszuschließen. Wir beraten und vertreten Sie von Anfang an im Ermittlungsverfahren oder im Strafprozess. Ebenso in Fällen, in denen die Steuerfahndung zuständig ist oder ein Steuerstrafverfahren gegen Sie oder Ihre Mitarbeiter eingeleitet wurde. Die Vertretung beginnt oft schon mit der Begleitung bei der Betriebsprüfung. Hier ist neben der Anwesenheit der steuerlichen Beratung auch eine rechtliche Vertretung in aller Regel sinnvoll und erforderlich, um nachteilige Folgen von den handelnden Personen von Anbeginn an abzuwenden. Steuerhinterziehung kann in vielfältiger Form auftreten. Sehr häufig geht es um Umsatzsteuerdelikte oder nicht abgeführte Schenkungssteuer. Steuerhinterziehung im Bereich der Einkommensteuer ist ebenfalls ein häufiges Thema. Hier gibt es vielfältige Möglichkeiten, Schaden von Ihnen abzuwenden oder die Konsequenzen zumindest zu minimieren. Wir stehen Ihnen dafür gerne mit unserer fachlichen Kompetenz zur Seite.
In unserer Kanzlei in Nauen oder Neuruppin:
> Rechtsanwalt Volker Krane
Als Vermieter von Wohnungen oder Gewerberaum sind Sie auf eine vermieterfreundliche Gestaltung der Mietverträge angewiesen. Nur bei professioneller Gestaltung der Mietverträge von Anfang an kann eine optimale Wahrung Ihrer Interessen als Vermieter im Streitfalle gewährleistet werden. Viele gesetzliche Vorschriften beinhalten Regelungen zum Schutz von Mietern. Das erscheint aus Sicht des Vermieters häufig als unüberwindliches Problem. Allerdings lassen sich Mietverträge im rechtlich zulässigen Rahmen sehr wohl auf die Interessen des Vermieters anpassen. Nachträgliche Änderungen von Mietverträgen sind in der Regel nur schwer durchsetzbar, deshalb ist hier eine Beratung und Vertretung einschließlich der Entwicklung einer Strategie sinnvoll. Auch im Rahmen der Durchführung des Mietverhältnisses stehen wir zur Verfügung, insbesondere bei säumigen Mietern, die Mietschulden haben, oder bei Mietern, die Schaden an Ihrer Immobilie verursachen. Dies gilt sowohl für die Vertragsgestaltung des Mietvertrages, aber auch für die Interessendurchsetzung im Krisenfall. Die Vorbereitung von Kündigungen, der Ausspruch der Kündigung selbst und die Räumung gehören zu unseren Spezialgebieten. Hier werden in der Praxis viele Fehler gemacht, die den Erfolg der beabsichtigten Beendigung des Mietverhältnisses und die schnellstmögliche Rückgabe des Mietobjektes gefährden. Von großer Bedeutung sind ferner Rechtsstreitigkeiten, die durch nicht vertragsgemäße Rückgabe des Mietobjektes verursacht sind. Einerseits gilt hier eine kurze Verjährungsfrist von nur 6 Monaten für die Geltendmachung von Schäden, die der Mieter verursacht hat. Andererseits kommt es häufig genug zum Streit über die Frage, was normaler Mietgebrauch und was schädigendes Verhalten des Mieters ist. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung des Mietverhältnisses von der Schadensaufnahme bis zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche. Auch Fragen zur Rückzahlung der geleisteten Mietsicherheit oder Kaution beantworten wir Ihnen jederzeit.
In unserer Kanzlei in Nauen oder Neuruppin:
> Rechtsanwältin Jutta Paschen
(WEG-Recht)
Schon vor dem Erwerb einer Eigentumswohnung ist die Prüfung der maßgeblichen Unterlagen dringend anzuraten: hier sind insbesondere die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung sowie sämtliche bereits gefassten Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft zu nennen. Auch die Frage der ordnungsgemäßen Verwaltung der Immobilie in der Vergangenheit spielt eine wichtige Rolle. Insbesondere die Frage, ob ausreichende Rücklagen für anstehende Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen gebildet wurden, ist zu klären, um das finanzielle Risiko zu mindern.
Sie sind bereits Wohnungseigentümer? In diesem Fall prüfen wir für Sie die Möglichkeit der Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Ein Beschluss kann grundsätzlich nur innerhalb einer Frist von einem Monat gerichtlich angegriffen werden. Anderes gilt nur bei Beschlüssen, die von vornherein nichtig sind.
Wir unterstützen Sie bei Konflikten mit dem Verwalter bis hin zu seiner Abwahl, falls dies notwendig wird. Wir beraten Sie ebenso im Rahmen der Interessenvertretung in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Welche Beschlüsse sind etwa anzustreben, um beispielsweise bauliche Veränderungen durchzuführen oder bauliche Veränderungen, die von anderer Seite angestrebt werden, zu verhindern?
In unserer Kanzlei in Nauen oder Neuruppin:
> Rechtsanwältin Jutta Paschen
Die gesetzliche Erbfolge führt häufig zu unbefriedigenden Ergebnissen. Testamentsgestaltung, Vorsorgevollmacht und andere Gestaltungsinstrumente wie Erbvertrag oder Erbschaftskauf können wesentliche Bausteine einer sinnvollen Gestaltung Ihres Nachlasses sein. Angefangen von der sorgfältigen Analyse Ihrer Vermögensverhältnisse über die Gestaltung der notwendigen Dokumente bis hin zur Abwicklung im Bedarfsfalle stehen wir Ihnen auch im Erbrecht zur Verfügung.
Im Rahmen des Pflichtteilsrechts sind Schenkungen von besonderer Bedeutung. Insbesondere ist die Zehnjahresfrist zu berücksichtigen. Ebenso sind Störfallklauseln aufzunehmen, um den Zweck der Schenkung auch in Zukunft sicherzustellen. Wir entwerfen für Sie die notwendigen Dokumente und Verträge.
Testamentsgestaltungen zur Minimierung des Pflichtteilsanspruchs oder die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen durch den Pflichtteilsberechtigten gehören ebenfalls zu unserem Aufgabengebiet.
In unserer Kanzlei in Nauen oder Neuruppin:
> Rechtsanwalt Volker Krane
(insbesondere GmbH-Recht)
Wir vertreten Sie in sämtlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Insbesondere beim Verkauf Ihrer Geschäftsanteile, dem Kauf von anderen Unternehmen und/oder Gesellschaften oder bei Gesellschafterwechsel stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Bei der Führung Ihres Unternehmens oder Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer ergeben sich vielfältige rechtliche Auflagen, die unbedingt einzuhalten sind, um weitreichende, auch persönliche Haftung zu vermeiden. Auch hierbei stehen wir Ihnen im operativen Geschäft gerne mit unserer Expertise zur Verfügung.
Wir unterstützen Sie bei der Regelung der Vermögensnachfolge, der vorweggenommenen Erbfolge oder im Rahmen der Gestaltung von Erbverträgen. Eine Übernahme Ihres Unternehmens durch Familienangehörige im Rahmen der Vermögensnachfolge muss gut vorbereitet werden und bedarf in der Regel eines Zeitraums von ein bis zwei Jahren, um sinnvoll umgesetzt zu werden. Wir beraten Sie hier vom Anfang bis zum Vollzug der Vermögensnachfolge im Handelsregister.
Sie wollen ein Unternehmen gründen? Sie benötigen Unterstützung bei der Wahl der richtigen Rechtsform? Sie wollen eine GmbH oder GmbH & Co. KG gründen? Hier sollte von Beginn an eine fachliche Begleitung erfolgen, um die richtige Rechtsform zu wählen und Gesellschaftsverträge zweckmäßig zu gestalten. Aber auch in der laufenden Unternehmensführung sind Fragen der Geschäftsführerhaftung, der Gesellschafterhaftung, z.B. wegen existenzvernichtenden Eingriffs oder der Anfechtung im Insolvenzverfahren von großer Bedeutung. Weitgehend unbekannt ist die Haftung des Geschäftsführers gemäß § 64 Abs. 2 GmbHG für Zahlungen, die nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft geleistet werden . Hier kann es zu einer persönlichen und der Höhe nach unbeschränkten Haftung des Geschäftsführers kommen, falls dieser – oftmals ohne es zu erkennen – rechtswidrig handelt.
Auch bei der Gründung, Führung und Auflösung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) unterstützen wir Sie. Ebenso beim Gesellschafterwechsel, Ausscheiden von Gesellschaftern, Klärung der Abfindungshöhe und allen Fragestellungen, die mit der Übernahme von Gesellschaften oder deren Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz oder anderen Vorschriften zu tun haben.
Besondere Anforderungen stellt die Umwandlung von Einzelunternehmen in andere Rechtsformen, da diese nach dem Umwandlungsgesetz nicht ohne weiteres möglich sind. Auch hier bieten wir Ihnen Lösungen an, mit denen Sie pragmatisch und schnell zum Ziel kommen.
Mittelständische Unternehmen und Familienunternehmen bedürfen darüber hinaus der sachgerechten Gestaltung auch der familienrechtlichen Verhältnisse. Hier sind Güterstandsvereinbarungen zwischen Ehegatten ebenso zu nennen, wie die Möglichkeiten steuerbegünstigter Übertragung von Vermögensgegenständen und Unternehmen im Verwandtenkreis.
In unserer Kanzlei in Nauen oder Neuruppin:
> Rechtsanwalt Volker Krane